Logbuch der Ärztekammer
Logbuch der Ärztekammer
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Die neueste Erfindung der Ärztekammern
L o g b u c h Dokumentation der Weiterbildung gemäß Weiterbildungsordnung (WBO) über die Zusatzweiterbildung Homöopathie Angaben zur Person: Name/Vorname (Rufname bitte unterstreichen) Geb.-Datum Geburtsort/ggf. -land Akademische Grade: Dr. med. sonstige ausländische Grade welche Ärztliche Prüfung [Zahnärztliches Staatsexamen] [nur bei MKG-Chirurgie] Datum Datum Approbation als Arzt bzw. Berufserlaubnis Datum Weiterbildungsgang Aufstellung der ärztlichen Tätigkeiten seit der Approbation / § 10 BÄO in zeitlicher Reihenfolge: Nr. Von bis Weiterbildungsstätte Hochschulen, Krankenhausabt., Instituten etc. (Ort, Name) Weiterbilder Gebiet/Schwerpunkt/ Zusatz-Weiterbildung Zeit in Monaten 1 Von bis 2 Von bis 3 Von bis 4 Von bis 5 Von bis ... ... [Ggf. mit Beiblatt ergänzen. Unterbrechungen und Teilzeitgenehmigungen vermerken.] Das Logbuch ist bei Antragstellung der Ärztekammer vorzulegen -------------------- Zusatzweiterbildung „Homöopathie“ ! Inhalte der Weiterbildung gemäß den Allgemeinen Bestimmungen der WBO [Wurden die Inhalte der Weiterbildung gemäß den Allgemeinen Bestimmungen der WBO bereits im Rahmen einer Facharzt-Weiterbildung nachgewiesen, müssen diese nicht erneut erbracht werden.] ! unter Berücksichtigung gebietsspezifischer Ausprägungen beinhaltet die Weiterbildung auch den Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in Bemerkungen des/der Weiterbildungsbefugten * Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten erworben Datum/Unterschriften ethischen, wissenschaftlichen und rechtlichen Grundlagen ärztlichen Handelns der ärztlichen Begutachtung den Maßnahmen der Qualitätssicherung und des Qualitätsmanagements der ärztlichen Gesprächsführung einschließlich der Beratung von Angehörigen psychosomatischen Grundlagen der interdisziplinären Zusammenarbeit der Ätiologie, Pathophysiologie und Pathogenese von Krankheiten der Aufklärung und der Befunddokumentation labortechnisch gestützten Nachweisverfahren mit visueller oder apparativer Auswertung (Basislabor) medizinischen Notfallsituationen Impfwesen den Grundlagen der Pharmakotherapie einschließlich der Wechselwirkungen der Arzneimittel und des Arzneimittelmissbrauchs der allgemeinen Schmerztherapie der interdisziplinären Indikationsstellung zur weiterführenden Diagnostik einschließlich der Differentialindikation und Interpretation radiologischer Befunde im Zusammenhang mit gebietsbezogenen Fragestellungen der Betreuung von Schwerstkranken und Sterbenden ---------------- Zusatzweiterbildung „Homöopathie“ ! Inhalte der Weiterbildung gemäß den Allgemeinen Bestimmungen der WBO [Wurden die Inhalte der Weiterbildung gemäß den Allgemeinen Bestimmungen der WBO bereits im Rahmen einer Facharzt-Weiterbildung nachgewiesen, müssen diese nicht erneut erbracht werden.] ! unter Berücksichtigung gebietsspezifischer Ausprägungen beinhaltet die Weiterbildung auch den Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in Bemerkungen des/der Weiterbildungsbefugten * Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten erworben Datum/Unterschriften den psychosozialen, umweltbedingten und interkulturellen Einflüssen auf die Gesundheit gesundheitsökonomischen Auswirkungen ärztlichen Handelns den Strukturen des Gesundheitswesens * ggf. weitere Bemerkungen des/der Weiterbildungsbefugten: ---------------- Zusatzweiterbildung „Homöopathie“ Weiterbildungsinhalte Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in Bemerkungen des/der Weiterbildungsbefugten * Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten erworben Datum/Unterschriften dem Therapieansatz der Homöopathie der Herstellung, Prüfung und Wirkung homöopathischer Arzneimittel der homöopathischen Lehre der akuten und chronischen Krankheiten und ihrer spezifischen homöopathischen Behandlung der individuellen Arzneimittelwahl nach dem Ähnlichkeitsprinzip der strukturierten homöopathischen Erstanamnese und Folgeanamnesen der Indikationsstellung, der Durchführung und den Grenzen homöopathischer Behandlung der Fallanalyse akuter und chronischer homöopathischer Behandlungsfälle mit wahlanzeigenden Symptomen, Repertorisation und Differentialdiagnose unter Zuhilfenahme verschiedener Repertorien und Arzneimittellehren der Verlaufsanalyse akuter und chronischer Krankheitsfälle einschließlich Bewertung der Reaktion und Begründung für einen Wechsel des Mittels oder der Potenz der Dosierungslehre: Potenzwahl, Potenzhöhe, Repetition in Abhängigkeit vom Fallverlauf * ggf. weitere Bemerkungen des/der Weiterbildungsbefugten: ------------------ Dokumentation der jährlichen Gespräche gemäß § 8 WBO Zeitraum des Weiterbildungsabschnittes: ___________________________________________ Gesprächsinhalt: Datum des Gesprächs: Unterschrift des Befugten: Unterschrift des/r Assistenz-Arztes/Ärztin: ----------------------------------------------------- ----------------------------------------------------- Zeitraum des Weiterbildungsabschnittes: ___________________________________________ Gesprächsinhalt: Datum des Gesprächs: Unterschrift des Befugten: Unterschrift des/r Assistenz-Arztes/Ärztin: ----------------------------------------------------- ----------------------------------------------------- Zeitraum des Weiterbildungsabschnittes: ___________________________________________ Gesprächsinhalt: Datum des Gesprächs: Unterschrift des Befugten: Unterschrift des/r Assistenz-Arztes/Ärztin: ----------------------------------------------------- ----------------------------------------------------- ! Auszug aus den Allgemeinen Bestimmungen für die Abschnitte B und C - Sofern für die Facharzt-, Schwerpunkt- und Zusatzweiterbildungen nichts Näheres definiert ist, kann die Weiterbildung sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich abgeleistet werden. - Die inhaltlichen Weiterbildungsanforderungen werden durch vom Vorstand der Landesärztekammer erlassene Verwaltungsrichtlinien in fachlicher Hinsicht konkretisiert. - Bei Kursanerkennungen sollen die Empfehlungen der Bundesärztekammer berücksichtigt werden. ! Begriffserläuterungen für die Anwendung im Rahmen der Weiterbildungsordnung Ambulanter Bereich: Ärztliche Praxen, Institutsambulanzen, Tageskliniken, poliklinische Ambulanzen Stationärer Bereich: Krankenhausabteilungen, Rehabilitationskliniken, Belegabteilungen und Einrichtungen, in denen Patienten über Nacht ärztlich betreut werden; medizinische Abteilungen, die einer Klinik angeschlossen sind Notfallaufnahme: Funktionseinheit eines Akutkrankenhauses, in welcher Patienten zur Erkennung bedrohlicher Krankheitszustände einer Erstuntersuchung bzw. Erstbehandlung unterzogen werden, um Notwendigkeit und Art der weiteren medizinischen Versorgung festzustellen. Basisweiterbildung: Definierte gemeinsame Inhalte von verschiedenen Facharztweiterbildungen innerhalb eines Gebietes Kompetenzen: Die Kompetenzen (Facharzt-, Schwerpunkt-, Zusatz-Weiterbildungen) spiegeln die Inhalte eines Gebietes wider, die Gegenstand der Weiterbildung und deren Prüfung vor der Ärztekammer sind. Die Inhalte dieser Kompetenzen stellen eine Teilmenge des Gebietes dar. Gebiete der unmittelbaren Patientenversorgung: Anästhesiologie, Augenheilkunde, Chirurgie, Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Haut- und Geschlechtskrankheiten, Humangenetik, Innere Medizin und Allgemeinmedizin, Kinder- und Jugendmedizin, Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie, Neurochirurgie, Neurologie, Nuklearmedizin, Physikalische und Rehabilitative Medizin, Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Strahlentherapie, Urologie Fallseminar: Weiterbildungsmaßnahme mit konzeptionell vorgesehener Beteiligung jedes einzelnen Teilnehmers, wobei unter Anleitung eines Weiterbildungsbefugten anhand von vorgestellten Fallbeispielen und deren Erörterung Kenntnisse und Fähigkeiten sowie das dazugehörige Grundlagenwissen erweitert und gefestigt werden BK: Abkürzung für „Basiskompetenz“; kein zahlenmäßig belegter Nachweis erforderlich bzw. möglich ----------------
Die neueste Erfindung der Ärztekammern
L o g b u c h Dokumentation der Weiterbildung gemäß Weiterbildungsordnung (WBO) über die Zusatzweiterbildung Homöopathie Angaben zur Person: Name/Vorname (Rufname bitte unterstreichen) Geb.-Datum Geburtsort/ggf. -land Akademische Grade: Dr. med. sonstige ausländische Grade welche Ärztliche Prüfung [Zahnärztliches Staatsexamen] [nur bei MKG-Chirurgie] Datum Datum Approbation als Arzt bzw. Berufserlaubnis Datum Weiterbildungsgang Aufstellung der ärztlichen Tätigkeiten seit der Approbation / § 10 BÄO in zeitlicher Reihenfolge: Nr. Von bis Weiterbildungsstätte Hochschulen, Krankenhausabt., Instituten etc. (Ort, Name) Weiterbilder Gebiet/Schwerpunkt/ Zusatz-Weiterbildung Zeit in Monaten 1 Von bis 2 Von bis 3 Von bis 4 Von bis 5 Von bis ... ... [Ggf. mit Beiblatt ergänzen. Unterbrechungen und Teilzeitgenehmigungen vermerken.] Das Logbuch ist bei Antragstellung der Ärztekammer vorzulegen -------------------- Zusatzweiterbildung „Homöopathie“ ! Inhalte der Weiterbildung gemäß den Allgemeinen Bestimmungen der WBO [Wurden die Inhalte der Weiterbildung gemäß den Allgemeinen Bestimmungen der WBO bereits im Rahmen einer Facharzt-Weiterbildung nachgewiesen, müssen diese nicht erneut erbracht werden.] ! unter Berücksichtigung gebietsspezifischer Ausprägungen beinhaltet die Weiterbildung auch den Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in Bemerkungen des/der Weiterbildungsbefugten * Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten erworben Datum/Unterschriften ethischen, wissenschaftlichen und rechtlichen Grundlagen ärztlichen Handelns der ärztlichen Begutachtung den Maßnahmen der Qualitätssicherung und des Qualitätsmanagements der ärztlichen Gesprächsführung einschließlich der Beratung von Angehörigen psychosomatischen Grundlagen der interdisziplinären Zusammenarbeit der Ätiologie, Pathophysiologie und Pathogenese von Krankheiten der Aufklärung und der Befunddokumentation labortechnisch gestützten Nachweisverfahren mit visueller oder apparativer Auswertung (Basislabor) medizinischen Notfallsituationen Impfwesen den Grundlagen der Pharmakotherapie einschließlich der Wechselwirkungen der Arzneimittel und des Arzneimittelmissbrauchs der allgemeinen Schmerztherapie der interdisziplinären Indikationsstellung zur weiterführenden Diagnostik einschließlich der Differentialindikation und Interpretation radiologischer Befunde im Zusammenhang mit gebietsbezogenen Fragestellungen der Betreuung von Schwerstkranken und Sterbenden ---------------- Zusatzweiterbildung „Homöopathie“ ! Inhalte der Weiterbildung gemäß den Allgemeinen Bestimmungen der WBO [Wurden die Inhalte der Weiterbildung gemäß den Allgemeinen Bestimmungen der WBO bereits im Rahmen einer Facharzt-Weiterbildung nachgewiesen, müssen diese nicht erneut erbracht werden.] ! unter Berücksichtigung gebietsspezifischer Ausprägungen beinhaltet die Weiterbildung auch den Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in Bemerkungen des/der Weiterbildungsbefugten * Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten erworben Datum/Unterschriften den psychosozialen, umweltbedingten und interkulturellen Einflüssen auf die Gesundheit gesundheitsökonomischen Auswirkungen ärztlichen Handelns den Strukturen des Gesundheitswesens * ggf. weitere Bemerkungen des/der Weiterbildungsbefugten: ---------------- Zusatzweiterbildung „Homöopathie“ Weiterbildungsinhalte Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in Bemerkungen des/der Weiterbildungsbefugten * Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten erworben Datum/Unterschriften dem Therapieansatz der Homöopathie der Herstellung, Prüfung und Wirkung homöopathischer Arzneimittel der homöopathischen Lehre der akuten und chronischen Krankheiten und ihrer spezifischen homöopathischen Behandlung der individuellen Arzneimittelwahl nach dem Ähnlichkeitsprinzip der strukturierten homöopathischen Erstanamnese und Folgeanamnesen der Indikationsstellung, der Durchführung und den Grenzen homöopathischer Behandlung der Fallanalyse akuter und chronischer homöopathischer Behandlungsfälle mit wahlanzeigenden Symptomen, Repertorisation und Differentialdiagnose unter Zuhilfenahme verschiedener Repertorien und Arzneimittellehren der Verlaufsanalyse akuter und chronischer Krankheitsfälle einschließlich Bewertung der Reaktion und Begründung für einen Wechsel des Mittels oder der Potenz der Dosierungslehre: Potenzwahl, Potenzhöhe, Repetition in Abhängigkeit vom Fallverlauf * ggf. weitere Bemerkungen des/der Weiterbildungsbefugten: ------------------ Dokumentation der jährlichen Gespräche gemäß § 8 WBO Zeitraum des Weiterbildungsabschnittes: ___________________________________________ Gesprächsinhalt: Datum des Gesprächs: Unterschrift des Befugten: Unterschrift des/r Assistenz-Arztes/Ärztin: ----------------------------------------------------- ----------------------------------------------------- Zeitraum des Weiterbildungsabschnittes: ___________________________________________ Gesprächsinhalt: Datum des Gesprächs: Unterschrift des Befugten: Unterschrift des/r Assistenz-Arztes/Ärztin: ----------------------------------------------------- ----------------------------------------------------- Zeitraum des Weiterbildungsabschnittes: ___________________________________________ Gesprächsinhalt: Datum des Gesprächs: Unterschrift des Befugten: Unterschrift des/r Assistenz-Arztes/Ärztin: ----------------------------------------------------- ----------------------------------------------------- ! Auszug aus den Allgemeinen Bestimmungen für die Abschnitte B und C - Sofern für die Facharzt-, Schwerpunkt- und Zusatzweiterbildungen nichts Näheres definiert ist, kann die Weiterbildung sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich abgeleistet werden. - Die inhaltlichen Weiterbildungsanforderungen werden durch vom Vorstand der Landesärztekammer erlassene Verwaltungsrichtlinien in fachlicher Hinsicht konkretisiert. - Bei Kursanerkennungen sollen die Empfehlungen der Bundesärztekammer berücksichtigt werden. ! Begriffserläuterungen für die Anwendung im Rahmen der Weiterbildungsordnung Ambulanter Bereich: Ärztliche Praxen, Institutsambulanzen, Tageskliniken, poliklinische Ambulanzen Stationärer Bereich: Krankenhausabteilungen, Rehabilitationskliniken, Belegabteilungen und Einrichtungen, in denen Patienten über Nacht ärztlich betreut werden; medizinische Abteilungen, die einer Klinik angeschlossen sind Notfallaufnahme: Funktionseinheit eines Akutkrankenhauses, in welcher Patienten zur Erkennung bedrohlicher Krankheitszustände einer Erstuntersuchung bzw. Erstbehandlung unterzogen werden, um Notwendigkeit und Art der weiteren medizinischen Versorgung festzustellen. Basisweiterbildung: Definierte gemeinsame Inhalte von verschiedenen Facharztweiterbildungen innerhalb eines Gebietes Kompetenzen: Die Kompetenzen (Facharzt-, Schwerpunkt-, Zusatz-Weiterbildungen) spiegeln die Inhalte eines Gebietes wider, die Gegenstand der Weiterbildung und deren Prüfung vor der Ärztekammer sind. Die Inhalte dieser Kompetenzen stellen eine Teilmenge des Gebietes dar. Gebiete der unmittelbaren Patientenversorgung: Anästhesiologie, Augenheilkunde, Chirurgie, Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Haut- und Geschlechtskrankheiten, Humangenetik, Innere Medizin und Allgemeinmedizin, Kinder- und Jugendmedizin, Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie, Neurochirurgie, Neurologie, Nuklearmedizin, Physikalische und Rehabilitative Medizin, Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Strahlentherapie, Urologie Fallseminar: Weiterbildungsmaßnahme mit konzeptionell vorgesehener Beteiligung jedes einzelnen Teilnehmers, wobei unter Anleitung eines Weiterbildungsbefugten anhand von vorgestellten Fallbeispielen und deren Erörterung Kenntnisse und Fähigkeiten sowie das dazugehörige Grundlagenwissen erweitert und gefestigt werden BK: Abkürzung für „Basiskompetenz“; kein zahlenmäßig belegter Nachweis erforderlich bzw. möglich ----------------
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